
Ostergruß
Neue Öffnungszeiten 2022
Wichtig-Information ihres Dolmetscherausweises
am Sonntag, den 27.03.2022 fällt das Boule-Treffen leider aus!
Öffnungszeiten zur Karneval 2022
Geänderte Sprechzeiten zu Karneval
Altweiber, Donnerstag, den 24.02.2022
von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Rosenmontag, den 28.02.2022
von 12.00 bis 15.00 Uhr
(Es findet KEINE Feier im HGZ statt.)
Diese Woche haben sich die Politiker getroffen und über die Corona-Kontakt-Beschränkungen geredet. Die Beschränkungen sollen langsam weniger werden, dafür gibt es einen 3-Stufen-Plan.
1.) Schritt: ab sofort gültig
• Privat Treffen: für geimpfte und genesene Personen ohne Begrenzung von Personenanzahl möglich
ABER: wenn eine Person dabei ist, die nicht 2G ist, dann Regel wie bisher: 1 Haushalt + max. 2 andere Personen aus einem anderen Haushalt; Kinder bis 14 Jahre alt sind nicht mitgezählt. Regel so bis 19. März 2022
• Geschäfte: Keine Zugangsbeschränkungen mehr, keine Kontrolle mehr. Aber: weiterhin Maskenpflicht, am besten FFP2.
2.) Schritt: ab 4. März gültig; mehr offen, aber auch abhängig von der Situation im Krankenhaus
• Restaurants und Übernachtung, z.B. Hotel: offen für Personen mit 3G
• Disco und Club: offen für Personen mit 2G+, bedeutet aktueller Test oder 3. Impfung
• Großveranstaltungen, z.B. auch Sportveranstaltungen: offen für Personen mit 2G oder 2G+
➢ Wenn Veranstaltung drinnen, dann nur 60% voll, aber maximal 6.000 Personen Wenn Veranstaltung draußen, dann nur 75% voll und maximal 25.000 Personen erlaubt
• Dazu: weiter Maske, Empfehlung FFP2, und Hygienekonzepte: Händewaschen, Abstand, usw.
3.) Schritt: ab 20. März, auch abhängig von der Situation in Krankenhäusern
• strenge Schutzmaßnahmen entfallen, z.B. Zugangsbeschränkungen, aber Maskenpflicht bleibt
• Home Office Pflicht: nicht mehr; aber weiterhin möglich, wenn z.B. viele Personen im Büro sind –> individuell mit Arbeitgeber besprechen
Ab 28. Februar: an Grundschulen keine Pool-Tests mehr, aber: Eltern sollen Kinder 3x pro
Woche zuhause testen
An Förderschulen bleibt Pool-Test
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: gilt ab dem 16. März 2022, wie es danach weiterläuft,
wird noch diskutiert