Gebärdenvideo: Soforthilfebüro
Soforthilfebüro
Tel.: 0241/15 95 45
Handy: +49 1577 2024489
Montag:
08:15 – 19:00 Uhr
Dienstag:
08:15 – 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:15 – 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:15 – 16:00 Uhr
Freitag:
08:15 – 13:00 Uhr
(In den Ferienzeiten ist das Soforthilfebüro immer bis 13:00 Uhr besetzt - danach ist das Soforthilfebüro geschlossen)
Aufgaben und Ansprechpartner:
Das Sofort-Hilfe-Büro ist die erste Anlaufstelle für die hörgeschädigten Menschen. Das Soforthilfebüro arbeitet eng mit der Beratungsstelle für Hörgeschädigte zusammen.
- Alle Mitarbeiter des Hörgeschädigtenzentrums unterliegen der Schweigepflicht.
- Es werden ohne Ihre Einwilligung keine Adressen, Daten oder Informationen an andere weitergegeben.
Beachten Sie bitte, dass eingehende Fax-Mitteilungen, Terminvereinbarungen, Vermittlungen von Anrufen oder SMS-Nachrichten nur während der Öffnungszeiten bearbeitet werden können.
Das Soforthilfebüro hilft:
- wenn etwas sofort erledigt werden muss
- bei Telefonaten mit hörenden Menschen
- bei telefonischen Terminvereinbarungen
(z. B. bei Arzt- oder Behördenbesuchen) - beim Ausfüllen von Vordrucken
- bei Anträgen zu Ermäßigung der Rundfunk- und Fernsehgebühren
Das Soforthilfebüro unterstützt:
- bei Anfragen von Ämtern oder Behörden
- bei Anträgen in Behörden
- bei Bankangelegenheiten
- bei allen Belangen, bei denen der Mensch durch die Hörschädigung auf Barrieren stößt.
Das Soforthilfebüro vermittelt Gebärdensprachdolmetscher.
Die Vermittlung ist kostenlos.
Das Soforthilfebüro ist zu erreichen:
Tel.: 0241/15 95 45
Fax.: 0241/91 16 34
Handy: +49 1577 2024489 (per SMS oder Signal)
E-Mail.: hgzaachen(at)hgz-aachen.de