Die Klassische Spende
Eine Spende hilft immer und sei Sie noch so klein
Viele kleine Spenden können zusammen genauso viel Großes bewirken wie eine große Spende. Eine Spende bedeutet kurzfristige Hilfe.
Aus steuerlichen Gründen muss eine Spende zeitnah für die Ziele der Stiftung ausgegeben werden. Sie können aber auch festlegen, dass Ihre Spende dem Stiftungskapital zugeführt wird und damit nachhaltig wirkt. In beiden Fällen stellt das HGZ sicher, dass Ihr Geld für die Belange der Hörgeschädigten aus Aachen und Umgebung ausgegeben wird!
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Spende auch mit einem von Ihnen bestimmten Zweck versehen.
Sie haben Geburtstag? Silberhochzeit? Ein Firmenjubiläum steht an? Eigentlich wissen Sie nicht, was Sie sich wünschen sollen?
Überlegen Sie sich doch, ob Sie nicht statt eines Gabentisches ein kleines Sparschwein für die Hörgeschädigten in Aachen und Umgebung aufstellen. So findet Ihr Geld lokal in Ihrer Umgebung einen guten Verwendungszweck. Ihre Hilfe wird gebraucht und wir danken Ihnen sehr.
Eine Spende hilft dabei auch nicht nur den Empfängern. Ihre Spenden für gemeinnützige Zwecke können Sie bis zu 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Das heißt, für den Spendenbetrag zahlen Sie keine Steuern.
Selbständige können alternativ bis zu 2/1000 der Umsätze Ihres Betriebes bzw. der Löhne und Gehälter Ihrer Angestellten abziehen.
Die Quittung Ihres Handelns ist bei uns die Spendenquittung!
Spendenkonten
Konto bei der Sparkasse Aachen
IBAN: DE30 3905 0000 0000 0499 99
BIC: AACSDE33XXX
oder
Konto bei der Aachener Bank
IBAN: DE81 3906 0180 0104 1051 06
BIC: GENODED1AAC
Spendenquittung
Wir sind als gemeinnütziger Verein anerkannt. Daher stellen wir Ihnen selbstverständlich gerne eine Spendenquittung aus.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, uns durch eine regelmäßige Spende zu unterstützen und damit die Planung langfristiger Projekte abzusichern.