• [Schrift vergrößern]
  • [Schrift verkleinern]
  • [Graustufen]
  • [Hoher Kontrast]
  • [Negativer Kontrast]
  • [Heller Hintergrund]
  • Reset
Erinnerung als Chance

Erinnerung als Chance

Zukunft geben mit Vermächtnis

Immer wieder wird uns die Frage gestellt, wie gehörlose und hörgeschädigte Menschen auf Dauer unterstützt werden können:

Manch einer kennt das HGZ aus seiner Nachbarschaft und möchte hier helfen; ein Anderer hat persönlichen oder beruflichen Kontakt zu hörgeschädigten Menschen, ein Dritter hat das Gefühl, auch ohne persönliche Beziehungen sei sein Engagement hier von Bedeutung und hilfreich.

Außer mit einer Zustiftung zu Lebzeiten können Sie uns auch helfen, indem Sie uns in Ihrem Testament bedenken. Wenn Sie Ihre Angehörigen und die Ihnen nahe stehenden Menschen gut versorgt wissen, warum nicht ein bleibendes Zeichen setzen zum Wohle anderer Menschen, die unser aller Hilfe benötigen?

 

Und so geht es

Treffen Sie vor Ihrem Tod keine testamentarische Verfügung, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Hiernach erben zunächst nahe Angehörige wie der Ehegatte und die Kinder; wenn diese nicht vorhanden sind, weiter entfernte Verwandte. Falls keine berechtigten Verwandten mehr leben, bekommt der Fiskus (also der Staat) das Erbe.

Wollen Sie eine davon abweichende Regelung treffen, müssen Sie ein Testament verfassen, das bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Fragen Sie diesbezüglich gerne noch mal bei uns nach oder informieren Sie sich bei jedem Anwalt oder Notar.

In einem Testament können Sie auch von den Regeln der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Im Rahmen der Beschränkungen, die das Gesetz durch das Pflichtteilsrecht aufstellt, können Sie frei bestimmen, wer Ihr Erbe wird oder wer neben Ihren Erben Zuwendungen aus Ihrem Nachlass in Form eines Vermächtnisses erhalten soll.

So können Sie auch z. B. eine Organistation wie die Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) Aachen als Erben oder Vermächtnisnehmer benennen

In diesem Fall genießt unsere Stiftung besondere Steuervorteile.
So sind wir für Erbschaften und Vermächtnisse, die uns zugewendet werden, von der Erbschaftssteuer befreit.

Auf diese Weise kommt Ihr soziales Engagement in vollem Umfang dem Zweck zugute, den Sie unterstützen möchten. Ihre Zuwendung kann 1:1 dort helfen, wo sie gebraucht wird.

Schenken Sie auch nach Ihrem Tod Zukunft!

Sprechen Sie bitte mit uns, falls Sie uns auch die Nachlassabwicklung und die Grabpflege übertragen wollen.

Das Vermächtnis

Eine besonders geeignete Form, uns mit einer Zuwendung nach dem Tod zu bedenken, ist das Vermächtnis. Anders als den Erben können Sie einen Vermächtnisnehmer – der auch eine Stiftung sein kann – zum Beispiel mit einer bestimmten Geldsumme oder einem genau beschriebenen Gegenstand, möglicherweise auch einem Haus oder Grundstück, bedenken. Der Erbe muss dieses Vermächtnis dann aus der Erbschaft heraus erfüllen, d.h. er muss den vermachten Gegenstand an den Vermächtnisnehmer herausgeben.

Mit einem Vermächtnis zugunsten der Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) Aachen können Sie dafür sorgen, dass ein Teil Ihres Vermögens auch über Ihren Tod hinaus gehörlosen und hörgeschädigten Menschen zugutekommt.

Denken Sie über ein Vermächtnis zugunsten der Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) Aachen nach?

Dann sprechen Sie uns bitte an. Gerne geben wir Ihnen ausführliche Informationen zu unserer Arbeit.

Wir überlegen mit Ihnen, wie Ihre Vorstellungen zur Hilfe am besten umgesetzt werden können. Nehmen Sie Kontakt mit unseren MitarbeiterInnen auf.