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Stiftung Hörgeschädigtenzentrum

Stiftung Hörgeschädigtenzentrum

Vorstand und Kuratorium

Vorstand:

Arno Flachskampf
Brigitte Rothkopf

Mitglieder Kuratorium:

Rolf Einmahl
Brigitte Rothkopf
Arno Flachskampf
Dr. Peter Eckert
Beate Grevenstein
Norbert Hesselmann

So erreichen Sie uns

Stiftung Hörgeschädigtenzentrum
Talbotstr. 13
52068 Aachen

Tel.: 0241 – 15 95 45
Fax.: 0241 – 91 16 34
E-Mail: hgzaachen(at)hgz-aachen.de

 

Bankverbindung der Stiftung

Pax Bank Aachen:
IBAN: DE48 3706 0193 1000 2000 14
BIC:    GENODED1PAX

oder

Konto bei der Aachener Bank
IBAN: DE34 3906 0180 0141 7530 10
BIC:    GENODED1AAC

Spendenquittung

Die Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) ist gemeinnützig. Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Spende eine Spendenquittung aus.

Wofür steht die Stiftung Hörgeschädigtenzentrum

Hörschädigung kann jeden treffen. Hörschädigung nimmt in unserer Gesellschaft sogar zu. Deshalb hat die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter e.V., sich das Ziel gesetzt, diese Menschen zu unterstützen. Sie hat für die gehörlosen und schwerhörigen Menschen aus dem Großraum Aachen ein Zentrum das Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) – errichtet. Zurzeit nutzen über 850 Menschen die Dienste und den Begegnungsbereich des HGZ.

Der große Erfolg unserer Maßnahmen zeigt: Das HGZ mit seinem Begegnungszentrum und seinem Dienstleistungsangebot muss langfristig Bestand haben – auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen.

Das HGZ als Begegnungszentrum bietet:

  • einen Frauentreff, einen Seniorenclub, eine Selbsthilfegruppe Schwerhöriger, eine Selbsthilfegruppe für CI- Träger, einen großen Sportverein und vieles mehr…
  • Das HGZ ist Treffpunkt von Vereinen und fördert so die soziale Gemeinschaft für Menschen mit Hörschädigung
  • Es steht für die Förderung der Gehörlosenkultur über das Kommunikationsforum bis zur Kunstausstellung.
  • Es fördert die Hilfe zur Selbsthilfe

Das HGZ als Dienstleistungszentrum

  • bietet Beratung und Begleitung
  • unterstützt gehörlose und schwerhörige Menschen
  • unterstützt Eltern gehörloser Kinder
  • vermittelt Gebärdensprachdolmetscher

Allgemeines zum Thema Stiftung

Warum gibt es die Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ)?

Wer ein Haus baut, möchte auch möglichst lange darin wohnen. Die Gehörlosen von Aachen haben über 5000 Stunden eigene Arbeit in die Errichtung des Hörgeschädigtenzentrums gesteckt. Die Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Bau ein Risiko eingegangen, aber das Risiko hat sich gelohnt. Das HGZ hat eine große Erfolgsgeschichte.

Nachdem der Neubau abgeschlossen wurde, ging es darum den laufenden Unterhalt zu sichern. Ein Haus das viel genutzt wird, will auch Instand gehalten werden. Wir wollen das Begegnungs-Zentrum in seiner jetzigen Form absichern und sicherstellen, dass die Beratungsstelle für Hörgeschädigte mit dem Soforthilfebüro und dem Dolmetscherservice in Zukunft weiter ein Zuhause hat.

Daher musste die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter e.V. als Träger des Hauses eine Möglichkeit finden, eine finanzielle Basis für die Zukunft aufzubauen. Eine Stiftung ist hierfür die geeignete Rechtsform.

 

Spenden helfen sofort!
Die herkömmliche Form der finanziellen Unterstützung ist die Spende. Spenden fließen zeitnah in die Unterstützung des Hörgeschädigtenzentrums. Sie helfen einmalig aber sofort. Sie sind für den laufenden Unterhalt unentbehrlich.

Zustiftungen Vermächtnisse Stifterdarlehen helfen dauerhaft und nachhaltig

  • Sie helfen einen Kapitalstock aufzubauen, der aus seinen Erträgen, den Hörgeschädigten nachhaltig und dauerhaft hilft. Je größer das Stiftungskapital, umso höher die Erträge.
  • Je höher die Erträge, desto sicherer der Fortbestand des HGZ mit seinem Angebot

 

Welche Vorteile bringt eine Stiftung?

Eine Stiftung bringt dem Hörgeschädigtenzentrum Sicherheit. Eine Stiftung bringt stärkere Unabhängigkeit.

Unsere  Stiftung unterliegt der Kontrolle der Bezirksregierung Köln als Stiftungsbehörde und der Aufsicht der Oberfinanzdirektion. Der Kapitalstock einer Stiftung muss ungeschmälert erhalten bleiben. Das Geld muss mündelsicher angelegt werden, so dass die Einlagen der Stifter dauerhaft für den Stiftungszweck zur Verfügung stehen.

In der Satzung der Stiftung sind sowohl ihre Ziele als auch die Verwendung der Erträge festgelegt. Ein ehrenamtlich bestelltes Kuratorium wirkt als unabhängiges Kontrollorgan und überwacht, dass die Erträge satzungsgemäß für die Hörgeschädigten Verwendung finden.

Die Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) ist als gemeinnützig anerkannt. Dies bringt erhebliche Steuervorteile mit sich. Als gemeinnützige Stiftung zahlt sie weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer. Und auch die Erträge aus dem Kapital werden nicht mit Zinsabschlagssteuer belastet.

Erfahren Sie hier genauer, wie Sie die Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) unterstützen können.

Wie Sie uns helfen können

Haben Sie ein offenes Ohr für die Gehörlosen?
Gehören auch Sie dazu!

Helfen Sie uns beim Ausbau der Stiftung!

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie unsere Arbeit unterstützen können. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Möglichkeit für Sie am besten passt!

 

Engagieren Sie sich ehrenamtlich!

Sie möchten mitarbeiten? Sie suchen den Kontakt mit Hörgeschädigten? Haben Sie Informationen für unsere Selbsthilfegruppe? Möchten Sie die Kinderbetreuung unterstützen? Haben Sie Kenntnisse in Gebärdensprache? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir klären können, wo Ihre Fähigkeiten am besten eingesetzt werden können.

Machen Sie eine Zustiftung!

Sie überlegen, einen Teil Ihres Vermögens für einen guten Zweck einzusetzen? Schließen Sie sich der Hilfe für die Gehörlosen in Aachen an. Nutzen Sie zugleich die steuerlichen Vorteile einer Stiftung

Erinnerung als Chance!

Helfen Sie der Stiftung Hörgeschädigtenzentrum mit einem Vermächtnis oder einem Nachlass. Nutzen Sie Ihre Unterstützung für das Hörgeschädigtenzentrum als Chance über das eigene Leben hinaus zu helfen

Die klassische Spende!

Selbstverständlich kann man auch an eine Stiftung eine Spende machen:
Zu einem vorher von Ihnen festgelegten Zweck oder Sie überlassen der Stiftung HGZ die Entscheidung, wo die Mittel am dringendsten gebraucht werden. Die Stiftung HGZ stellt sicher, dass die Spende in voller Höhe ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung ausgegeben wird.