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Machen Sie eine Zustiftung

Machen Sie eine Zustiftung

Sie möchten einen Teil Ihres Vermögens für einen guten Zweck einsetzen? Aber gleichzeitig auch genau wissen, was mit dem Geld passiert? Und Ihr Ziel ist dabei, Menschen nachhaltig zu helfen und eine langfristige Basis für Hilfe zu legen?

Dann sollten Sie über eine Zustiftung nachdenken. Eine Zustiftung erhöht den Kapitalstock unserer Stiftung und ist die nachhaltigste Form der Unterstützung für die Hörgeschädigten. Die Erträge aus der Zustiftung werden für die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung verwandt. Damit wirkt Ihr Kapital auch Jahre nach der eigentlichen Zustiftung weiter als Beitrag zur langfristigen Finanzierung des Hörgeschädigtenzentrums!


Schließen Sie sich der Hilfe für die Hörgeschädigten in Aachen und Umgebung an!
Zustiften kann jeder, egal ob natürliche oder juristische Person. Jeder kann Zustifter der Stiftung Hörgeschädigtenzentrum werden. Nutzen Sie einfach die vorhandenen Strukturen der Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ)!

Sie brauchen also keine eigene Stiftung zu gründen, wenn Sie dauerhaft etwas Gutes tun wollen. Sie müssen sich nicht um den langwierigen Aufbau und die juristische Genehmigung einer Stiftung bemühen. Mit einer Zustiftung haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Geld für die von Ihnen unterstützten Ziele eingesetzt wird. Zustiftungen sollten einen Betrag von 500,00 Euro nicht unterschreiten, damit mit den resultierenden Erträgen sinnvoll geholfen werden kann.


Nutzen Sie zugleich die steuerlichen Vorteile einer Stiftung!
Die Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) ist gemeinnützig und kann Ihnen so ein besonderes Privileg bieten:

Der Staat honoriert das gemeinnützige Engagement eines Zustifters. Das gestiftete Kapital kann zu 100 % als Sonderausgabe bis zu einem derzeitigen Höchstbetrag von 1 Million Euro von der Steuer abgesetzt werden


Wofür genau wird mein Geld eingesetzt, wenn ich es der Stiftung Hörgeschädigtenzentrum gebe?
Ihr Geld kommt ausschließlich den hörgeschädigten Menschen vor Ort zugute.
Die Ohren werden in unserer Umwelt immer mehr belastet, Hörschädigungen nehmen zu.

In unserer Welt der schnellen Kommunikation und der wechselnden Informationen wird dies immer mehr zum Problem. Gehörlosigkeit schließt von der Kommunikation aus und trennt damit von den Menschen. Wer nicht alles hört, braucht besondere Beratung und Informationsquellen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Schlecht hörende Menschen können nicht einfach zum Hörer greifen, einen Termin vereinbaren oder etwas nachfragen. Hier setzt das Hörgeschädigtenzentrum mit seiner Hilfe zur Selbständigkeit an. Das HGZ hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Trennung von der hörenden Umwelt wieder aufzuheben und die hörgeschädigten Menschen aus der Isolation zu holen. Im HGZ findet sich daher ein Begegnungszentrum, das Soforthilfebüro, die Beratungsstelle für Hörgeschädigte, die Beratungsstelle für Schwerhörige und die Dolmetschervermittlung.

Ziel der Stiftung Hörgeschädigten-Zentrum (HGZ) ist es, den nachhaltigen Erhalt des HGZ und der hier durchgeführten Integrationsmaßnahmen auch für den Fall sicherzustellen, dass öffentliche Zuschüsse aufgrund knapper Kassen eingeschränkt werden müssen.

 

Spendenkonten

Konto bei der Sparkasse Aachen
IBAN: DE30 3905 0000 0000 0499 99
BIC:    AACSDE33XXX

oder

Konto bei der Aachener Bank
IBAN: DE81 3906 0180 0104 1051 06
BIC:     GENODED1AAC

Wie werde ich jetzt Stifter?

Da Sie die bestehenden Strukturen der Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) nutzen können, ist eine Zustiftung eigentlich ganz einfach. Sie müssen uns nur mitteilen, dass Ihre Zuwendung dem Stiftungskapital zugeführt werden soll, z.B. mit einem solchen kurzen Brief:

Ich möchte die Bemühungen für die hörgeschädigten Menschen in Aachen und Umgebung unterstützen und zum Aufbau des Stiftungskapitals beitragen. In den nächsten Tagen werde ich der Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) einen Betrag in Höhe von XY Euro überweisen. Dieser Betrag ist eine Zustiftung. Er soll dem Stiftungskapital zugeführt und ausschließlich nach den Bestimmungen der Satzung der Stiftung Hörgeschädigtenzentrum (HGZ) verwendet werden.”

Es genügt aber auch eine Überweisung, die den Vermerk “Zustiftung” trägt.

Nehmen Sie mit uns direkt Kontakt auf.
Wir helfen Ihnen gerne.

Den angekündigten Betrag mit dem Verwendungszweck “Zustiftung zum Stiftungskapital” können Sie dann auf eines unserer Spendenkonten überweisen.

Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt. Wir führen Ihre Zustiftung dem Stiftungskapital zu, das in seinem Bestand erhalten bleibt.