Öffnungszeiten | |
Montag |
08:15 – 19:00 Uhr |
Dienstag |
08:15 – 16:00 Uhr |
Mittwoch |
08:15 – 16:00 Uhr |
Donnerstag |
08:15 – 16:00 Uhr |
Freitag |
08:15 – 13:00 Uhr |
Beachten Sie bitte, dass eingehende Fax-Mitteilungen, Terminvereinbarungen, Vermittlungen von Anrufen oder SMS-Nachrichten nur während der Öffnungszeiten bearbeitet werden können.
Aufgaben und Ansprechpartner: Das Sofort-Hilfe-Büro ist die erste Anlaufstelle für die hörgeschädigten Menschen. Das Soforthilfebüro arbeitet eng mit der Beratungsstelle für Hörgeschädigte zusammen.
- Alle Mitarbeiter des Hörgeschädigtenzentrums unterliegen der Schweigepflicht.
- Es werden ohne Ihre Einwilligung keine Adressen, Daten oder Informationen an andere weitergegeben.
Das Sofrothilfebüro hilft:
- wenn etwas sofort erledigt werden muss
- bei Telefonaten mit hörenden Menschen
- bei telefonischen Terminvereinbarungen (z. B. bei Arzt- oder Behördenbesuchen)
- beim Ausfüllen von Vordrucken
- bei Anträgen zu Ermäßigung der Rundfunk- und Fernsehgebühren
Das Soforthilfebüro unterstützt:
- bei Anfragen von Ämtern oder Behörden
- bei Anträgen in Behörden
- bei Bankangelegenheiten
Das Soforthilfebüro vermittelt Gebärdensprachdolmetschern.
Die Vermittlung ist kostenlos.
Das Soforthilfebüro ist zu erreichen:
Tel.: 0241/15 95 45
Fax.: 0241/91 16 34
Handy:
E-Mail.: hgzaachen@hgz-aachen.de
Ansprechpartner sind:
- Frau Rosalinde Bündgens-Schulz (Rosi Schulz)
- Frau Erika Conzen
- Frau Stefanie Keutmann


